Für eine physiotherapeutische Behandlung brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt.
Auf dieser Verordnung muss 10 x Physiotherapie je 30 min angeführt sein.
Für Sie bedeutet das, dass Sie mit dieser Verordnung bis zu 10 Behandlungen zu je 30 Minuten in Anspruch nehmen können.
Für eine physiotherapeutische Behandlung brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt.
Auf dieser Verordnung muss 10 x Physiotherapie je 30 min angeführt sein.
Für Sie bedeutet das, dass Sie mit dieser Verordnung bis zu 10 Behandlungen zu je 30 Minuten in Anspruch nehmen können.
Für Patient:innen der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse) und der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) ist bis auf Weiteres keine Bewilligung notwendig. Sie können nach Erhalt der Verordnung direkt zu uns kommen.
Für Patient:innen der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen) muss die Verordnung vor der ersten Behandlung von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden, um nach Abschluss der Therapie bzw. der Therapieserie einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.
Möchten Sie einen Termin vereinbaren, so können Sie mich gerne telefonisch (auch über WhatsApp) oder per Mail kontaktieren.
Zur ersten Behandlung nehmen Sie bitte folgende Dinge mit:
In der ersten Einheit steht die Erstellung eines physiotherapeutischen Befundes im Vordergrund. Dieser besteht aus einem ausführlichen Anamnesegespräch, einem gemeinsamdefinierten Therapieziel und einer Untersuchung inkl. notwendiger Tests. Daraus ergibt sich eine physiotherapeutische Diagnose und ein individueller Behandlungsplan.
Dieses Vorgehen ist die Voraussetzung für eine gezielte Therapie und eine erfolgreiche Behandlung. Die erste Einheit schließen wir mit einer Behandlungsmaßnahme ab. Das kann entweder eine Übung sein oder eine passive Behandlung.
Die Bezahlung der Behandlungskosten erfolgt ausschließlich per Überweisung.
Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie zusammen mit Ihrer Verordnung und dem Nachweis Ihrer Bezahlung Ihre Krankenkasse senden. Gemäß den Tarifbestimmungen Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen Teil Ihrer Therapiekosten zurückerstattet. Wenn Sie zusätzlich versichert sind haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer Zusatzversicherung einzureichen.
Die Bezahlung der Behandlungskosten erfolgt ausschließlich per Überweisung.
Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie zusammen mit Ihrer Verordnung und dem Nachweis Ihrer Bezahlung Ihre Krankenkasse senden. Gemäß den Tarifbestimmungen Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen Teil Ihrer Therapiekosten zurückerstattet. Wenn Sie zusätzlich versichert sind haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer Zusatzversicherung einzureichen.
Bei einer privaten Zusatz-Krankenversicherungen besteht die Möglichkeit, den verbleibenden Selbstbehalt bis zu 100% refundiert zu bekommen. Diesbezüglich informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer privaten Zusatz-Krankenversicherung.
+43 699 182 673 46
Bundesstraße 65, 9551 Bodensdorf/In der Ordination von Herrn Dr Pribernig/