Therapieablauf

Verordnung

Für eine physiotherapeutische Behandlung brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt.

Auf dieser Verordnung muss 10 x Physiotherapie je 30 min angeführt sein.

Für Sie bedeutet das, dass Sie mit dieser Verordnung bis zu 10 Behandlungen zu je 30 Minuten in Anspruch nehmen können.

Verordnung

Für eine physiotherapeutische Behandlung brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt.

Auf dieser Verordnung muss 10 x Physiotherapie je 30 min angeführt sein.

Für Sie bedeutet das, dass Sie mit dieser Verordnung bis zu 10 Behandlungen zu je 30 Minuten in Anspruch nehmen können.

Bewilligung

Für Patient:innen der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse) und der BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) ist bis auf Weiteres keine Bewilligung notwendig. Sie können nach Erhalt der Verordnung direkt zu uns kommen.

Für Patient:innen der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen) muss die Verordnung vor der ersten Behandlung von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden, um nach Abschluss der Therapie bzw. der Therapieserie einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.

 

Terminvereinbarung

Möchten Sie einen Termin vereinbaren, so können Sie mich gerne telefonisch (auch über WhatsApp) oder per Mail kontaktieren.

Erstbehandlung

Zur ersten Behandlung nehmen Sie bitte folgende Dinge mit:

  • aktuelle Arztbriefe
  • Entlassungsbrief und/oder OP-Bericht nach einem Krankenhausaufenthalt

In der ersten Einheit steht die Erstellung eines physiotherapeutischen Befundes im Vordergrund. Dieser besteht aus einem ausführlichen Anamnesegespräch, einem gemeinsamdefinierten Therapieziel und einer Untersuchung inkl. notwendiger Tests. Daraus ergibt sich eine physiotherapeutische Diagnose und ein individueller Behandlungsplan.

Dieses Vorgehen ist die Voraussetzung für eine gezielte Therapie und eine erfolgreiche Behandlung. Die erste Einheit schließen wir mit einer Behandlungsmaßnahme ab. Das kann entweder eine Übung sein oder eine passive Behandlung.

Abschluss der Therapie, Bezahlung

Die Bezahlung der Behandlungskosten erfolgt ausschließlich per Überweisung.

 

Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie zusammen mit Ihrer Verordnung und dem Nachweis Ihrer Bezahlung Ihre Krankenkasse senden. Gemäß den Tarifbestimmungen Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen Teil Ihrer Therapiekosten zurückerstattet. Wenn Sie zusätzlich versichert sind haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer Zusatzversicherung einzureichen.

Abschluss der Therapie, Bezahlung

Die Bezahlung der Behandlungskosten erfolgt ausschließlich per Überweisung.

 

Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie zusammen mit Ihrer Verordnung und dem Nachweis Ihrer Bezahlung Ihre Krankenkasse senden. Gemäß den Tarifbestimmungen Ihrer Krankenkasse erhalten Sie einen Teil Ihrer Therapiekosten zurückerstattet. Wenn Sie zusätzlich versichert sind haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten bei Ihrer Zusatzversicherung einzureichen.

Bei einer privaten Zusatz-Krankenversicherungen besteht die Möglichkeit, den verbleibenden Selbstbehalt bis zu 100% refundiert zu bekommen. Diesbezüglich informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer privaten Zusatz-Krankenversicherung.

 

Haben Sie Fragen?

Möchten Sie einen Termin vereinbaren?

therapie@physioamsee.at

+43 699 182 673 46

Bundesstraße 65, 9551 Bodensdorf/In der Ordination von Herrn Dr Pribernig/

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