1.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der
Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die
Verordnung muss neben persönlichen Daten
beinhalten.
Ohne ärztliche Verordnung können Sie meine Leistungen nur präventiv in Anspruch nehmen.
Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B.
unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein
oder auftreten, teilen Sie mir dies sofort mit.
1.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung,
benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei
Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ich habe keinen Vertrag mit Ihrem
Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten direkt mit mir als Wahltherapeutin und
suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß
dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden
Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres
Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen
Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer
zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die
Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter
Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der
gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.
1.4. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei bin ich auf
Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten
Befunde mitzubringen.
2.1. Persönliche Einzelbetreuung
Für die Dauer der Behandlung stehe ich ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ich bin Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.
Mit mir vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie …
2.2. Ihre Behandlung
Meine Leistungen setzen sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen
zusammen, wie insbesondere
Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die
Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch
Ihren Krankenversicherungsträger.
2.3. Grundsätze der Behandlung
2.4. Dokumentation
Ich bin gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer
Krankengeschichte verpflichtet. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation
bei mir und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
3.1. Höhe der Kosten
Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und
eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Die Kosten der individuell in Aussicht
genommenen Behandlung werden Ihnen von mir zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und
erscheinen auf meiner aktuellen Website.
3.2. Zahlungsmodus
Ich stelle Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen
Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.
Folgender Zahlungsmodus können Sie mit mir vereinbaren:
Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen
durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung
auf Euro 15,–, für die zweite Mahnung auf Euro 25,– und für die dritte Mahnung auf Euro 35,–.
Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich
etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.
Ich begleite Sie auf Ihrem ganz persönlichen Weg und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im
Rahmen der Erstbegutachtung werden wir Behandlungsziele und -Maßnahmen besprechen und
vereinbaren. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir über Ihren
Gesundheitszustand Auskunft geben und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang
stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ich unterstütze
Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe
kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu
wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Erhalte ich den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar
erscheint, werde ich Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, mir
dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin –
mitzuteilen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in
der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in
Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend
gemacht werden.
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber
hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch
chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen. Sowohl Ihnen als auch mir steht es
darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ich
werde mich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn ich der Meinung
bin, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt
oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.
Dasselbe gilt, wenn mir die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar
erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung
gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch
genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu
oben).
Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung –
versehen mit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen – und
der von mir ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen
um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß
Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Ich
berate Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung
rückerstattet/bezuschusst. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können
nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
Dasselbe gilt, wenn mir die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar
erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung
gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch
genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu
oben).
+43 699 182 673 46
Bundesstraße 65, 9551 Bodensdorf /In der Ordination von Herrn Dr Pribernig/